Unter Bauablaufstörungen versteht man ganz allgemein, dass sich der geplante und vertraglich vereinbarte Bauablauf bei der tatsächlichen Bauausführung anders darstellt und damit erhebliche Auswirkungen besonders auf die Baukosten und die Bauzeit verbunden sein können. Folgende damit zusammen hängende Fragestellungen sind abzuklären:

  • Wo liegt die Grenze zur erheblichen Auswirkung bzw. Abweichung, nachdem sich tatsächliche Bauabläufe von geplanten Abläufen so gut wie fast immer unterscheiden?
  • Wie sind die baurelevanten Risiken vertraglich verteilt? Welche Risiken hat der Auftraggeber, welche der Auftragnehmer zu tragen? Wer trägt Risiken aus der sog. neutralen Sphäre?

Entgegen so mancher Meinung (leider v.a. aus Fachkreisen) führt keinesfalls jede (auch noch so kleine) Abweichung automatisch zu Ansprüchen auf einen höheren Werklohn und/oder längere Bauzeit. Jeder diesbzgl. Einzelfall ist sorgfältigst zu überprüfen.

Bekanntermaßen sind verschiedenste Ursachen für Bauablaufstörungen denkbar, etwa unerwartete Baugrundverhältnisse, Behinderungen aufgrund des Nebeneinanderarbeitens zahlreicher Gewerke auf einer Baustelle, Umplanungen bzw. Zusatzbestellungen seitens des Auftraggebers, verspätete Planlieferungen, unerwartete Wettersituationen, Erschwernisse verschiedenster Art, Entfall von Leistungen und vieles andere mehr.

Ergeben sich bei der Überprüfung dieser tatsächlich aufgetretenen Sachverhalte entsprechende vertragliche Anspruchsgrundlagen, sind innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten ein höherer Werklohn bzw. das Recht auf Preisänderungen, Ansprüche auf längere Bauzeit, aber auch Rücktrittsrechte bis hin zu Schadenersatzansprüchen denkbar.