Jeder Bauvertrag beinhaltet die Vereinbarung der terminlichen Situation der Bauabwicklung. In manchen Verträgen werden oft nur die Tage von Baubeginn und Fertigstellung vereinbart, in anderen Fällen werden zusätzlich Bauzeitpläne mit Darstellung des geplanten Bauablaufes, häufig in detaillierter Form, Vertragsinhalt.

Bringen nun v.a. Störungseinflüsse die ursprünglich vereinbarten Bautermine in Gefahr, können unterschiedliche Bauzeit-Konstellationen aktuell werden:

  • der Bauablauf muss für kürzere oder längere Zeit unterbrochen werden
  • ursprünglicher Fertigstellungstermin kann nicht mehr eingehalten werden, eine Bauzeitverlängerung entsteht
  • ursprünglicher Fertigstellungstermin muss eingehalten werden, Beschleunigungs- bzw. Forcierungsmaßnahmen sind zu treffen
  • der Auftraggeber wünscht (mit oder ohne Störungen) eine Verkürzung der Bauzeit

Bauzeitveränderungen haben (nahezu) immer Auswirkungen auf die Baukosten, jede Änderungssituation ist als Einzelfall getrennt zu beurteilen. Zahlreiche bauvertragliche und auch baubetriebliche Fragen sind zu untersuchen, beispielsweise welche Mehrkosten oder auch Einsparungen aufgrund eines geänderten Bauablaufes aus dem Vertrag ableitbar sind, wie mit Forcierungen umzugehen ist oder wie sich etwa eine ursprünglich getroffene Pönalevereinbarung unter neuen Randbedingungen darstellt.